Kleider machen Mitarbeiter: Chef bestimmt das Outfit

04.10.2005
Ist der Vorgesetzte der Ansicht, dass sich sein Mitarbeiter nicht der Aufgabe gemäß kleidet, darf er ihm das Outfit durchaus vorschreiben.

Ein Arbeitgeber darf auf die Bekleidung seiner Mitarbeiter Einfluss nehmen, wenn es im betrieblichen Interesse liegt.

Wer in konservativen Branchen arbeitet oder einfach viel Kundenkontakt hat, muss sich während der Arbeitszeit angemessene Kleidung vorschreiben lassen. Das kann beispielsweise ein Business-Anzug mit Krawatte, ein Kostüm oder eine Bluse sein, wie der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn berichtet.

Zugleich bedeutet das auch, dass Vorgesetzte ihren Mitarbeitern, die repräsentative Aufgaben wahrnehmen, Jeans und Turnschuhe verbieten dürfen. Laut einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes in Hamm geht das sogar so weit, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter untersagen darf, mit offenem Kragen oder ohne Sakko aufzutreten. Auch Piercings, Miniröcke bei Frauen oder lange Haare und Pferdeschwanz bei Männern können vom Chef verboten werden verbieten.

Der Mitarbeiter kann sich zwar weigern, die Anweisungen zu befolgen. Dann riskiert er allerdings eine Abmahnung oder sogar die Kündigung (Az: 13 TaBV 36/91). (mf)

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