Anleger besser vor Abzocke schützen - geht das?

Kleinanlegerschutzgesetz - Sinn und Unsinn



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Zum Schutz unerfahrener Kleinanleger verschärft die Bundesregierung die Regeln nun auch für den bislang nicht reglementierten, sogenannten Grauen Kapitalmarkt. Für deren Einhaltung sorgt die Börsenaufsicht BaFin. Die Arag-Experten sagen, was es mit den neuen Regeln auf sich hat.

75.000 Anleger waren es, die Anfang des vergangenen Jahres mit der Pleite der Windkraftfirma Prokon ein Gesamtvermögen von 1,4 Milliarden Euro buchstäblich in den Wind geschossen hatten. Mit hochriskanten Genussscheinen, die eine hohe Rendite versprachen. Nach der Insolvenz des Unternehmens stehen die gutgläubigen Kunden mit leeren Händen da. Denn als Besitzer von Genussscheinen stehen sie am Ende der Gläubigerschlange.

Beim neuen Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern bleibt vieles unklar.
Beim neuen Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern bleibt vieles unklar.
Foto: Martin Fally - Fotolia.com

Um unerfahrene Kleinanleger künftig besser vor solchen Investments zu schützen, verschärft die Bundesregierung die Regeln nun auch für den bislang nicht reglementierten, so genannten 'Grauen Kapitalmarkt'. Für deren Einhaltung sorgt die Börsenaufsicht BaFin. ARAG Experten sagen, was es mit den neuen Regeln auf sich hat.

Mehr Transparenz

Das Gesetz für verbesserten Kleinanlegerschutz sieht nach Auskunft der ARAG Experten beispielsweise vor, dass Verkaufsprospekte von Finanzprodukten jährlich aktualisiert werden und stärker auf Risiken hinweisen müssen. Zudem sollen Anbieter und Vermittler ihren Kunden vor Produktabschluss Informationsblätter mit detailierten, aktuellen Informationen zum Risiko der Anlage aushändigen. Diese Prospektpflicht wird auf alle Vermögensanlagen ausgedehnt. Zudem darf die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Anlagen mit Warnhinweisen versehen und Werbe- und Vertriebsbeschränkungen erlassen, sobald sie Finanzprodukte als bedenklich einstuft. Entdeckt die Finanzaufsicht in Prospekten gar Widersprüche im Geschäftsmodell oder wirtschaftlich unsinnige Informationen, darf sie den Vertrieb der Anlage sogar untersagen.

Keine öffentliche Werbung mehr

Seinerzeit hatte die Windkraftfirma Prokon mit Plakaten in Bussen und U-Bahnen für ihre Vermögensanlage geworben. Derlei öffentliche Werbung ist nach dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht mehr zulässig. Print-Anzeigen müssen mit einem klaren Warnhinweis ("Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit nicht unerheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.") vor Verlustrisiken versehen werden und Fernsehspots dürfen nur noch im Umfeld von Wirtschaftsmagazinen gesendet werden.

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