Steuerabkommen mit der Schweiz

Königsweg für Steuerhinterzieher?

27.09.2012
Die geplante Ausweitung der Rechts- und Amtshilfe zwischen Deutschland und der Schweiz hat weitreichende Folgen und wird heftig kritisiert.
Wer Geld jenseits der deutschen Grenzen parkt, gerät schnell in den Verdacht der Steuerhinterziehung.
Wer Geld jenseits der deutschen Grenzen parkt, gerät schnell in den Verdacht der Steuerhinterziehung.
Foto: Christian Töpfer


Das Abkommen sieht vor, dass Vermögen deutscher Anleger bei Schweizer Banken zum 31.05.2013 mit einer Einmalzahlung an den deutschen Fiskus belastet werden oder eine freiwillige Meldung abgegeben werden muss.

Kritisiert wird das Abkommen, weil Hinterzieher durch den Berechnungsmodus der Einmalzahlung (21 bis 41 Prozent) begünstigt würden, der Hinterzieher bei Duldung der Einmalzahlung in den Genuss der Amnestie käme und dennoch vor dem deutschen Fiskus anonym bliebe und schließlich, weil die Regularien des Steuerabkommens durch Transfer des Kapitals vor dem 31.05.2013 in eine andere Steueroase umgangen werden könnten.

Bei genauerem Hinsehen erweist sich das politisch heftig in die Kritik geratene Steuerabkommen mit der Schweiz dennoch nicht als der Königsweg für Steuerhinterzieher, so Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger Hans Georg Hofmann, Leingarten, Mitglied im DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel. Die Kritik daran sei im Ergebnis nicht gerechtfertigt.

Anhaltender starker Druck zur Selbstanzeige

Bundesweit wurden seit 2010 mehr als 29.000 Selbstanzeigen erstattet (Der Spiegel Heft 34). Der Druck zur Selbstanzeige wird indessen anhalten. Der weitere Ankauf von Daten-CDs Schweizer Banken durch NRW, zu erwartende Verschärfungen im Rechts- und Amtshilfeverkehr und ein geändertes Auszahlungsverhalten der Schweizer Banken sind der Hintergrund.

Auch die Einmalzahlung des umstrittenen Steuerabkommens mit der Schweiz - falls es kommt - stellt für den überwiegenden Teil der betroffenen Anleger keine gleichwertige Alternative zur Selbstanzeige dar.

- Begünstigt das Abkommen Hinterzieher durch eine geringere Steuerbelastung bei der Einmalzahlung?

Experten haben berechnet, dass das Gros der Anleger, die lediglich die Kapitalerträge nicht versteuert haben, im Vergleich zu einer Selbstanzeige deutlich mehr zahlen müssen. Demgegenüber wird der nachhaltig tätige Steuerhinterzieher, der etwa seine Unternehmenserlöse über das Schweizer Konto abwickelt und so Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer, auch Schenkungsteuer spart, durch die Einmalzahlung des Steuerabkommens deutlich besser gestellt im Vergleich zu einer Selbstanzeige.

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