Koierschutz

28.01.1999

GERMERING: Daß Raubkopien strafbar sind, weiß inzwischen dank Microsoft und BSA (Business Software Alliance) jeder. Es gibt da einen kleinen, unscheinbaren Stecker, der die Software so sicher macht, daß selbst die rechtmäßigen Eigentümer des Programms bei Verlust desselben nichts mehr mit dem Programm anfangen können: den Dongle.Der Dongle wird meist mit teurer Software ausgeliefert. Angeschlossen an die parallele Schnittstelle bringt erst er die installierte Software zum Laufen. Was aber, wenn der Dongle verloren geht? Etwa, wie im Fall der Mentor GmbH, durch einen Brand im Wagen eines Mitarbeiters. Ohne diesen Kopierschutz funktionierte die dazugehörige Software "Bau CAD" nicht mehr, war also wertlos. Die Mentor GmbH wollte von der Versicherung den Gegenwert des Programms erstattet haben. Laut geltendem Recht allerdings mußte die Versicherung nur den Materialwert des Kopierschutzsteckers erstatten. Erst durch eine eidesstattliche Erklärung kam der Softwareeigentümer bei der Versicherung weiter. Bei Verlust des Dongles ist der Softwareeigentümer auf Gedeih und Verderb dem Hersteller ausgeliefert. Aladdin Knowledge Systems beispielsweise legt nach eigenen Aussagen Kulanz an den Tag, wenn einem Softwarebesitzer ein Dongle abhanden gekommen ist.

Das Umgehen von Raubkopie-Schutzmaßnahmen ist prinzipiell unrechtmäßig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beispielsweise entschied, daß "entdonglierte" Programme nicht verändert werden dürfen. Den Vertrieb von selbstgebauten Programmen zur "Entdonglierung", so das Gericht, könne man allerdings nicht verbieten (20 U 51/96). (gn)

Software-Zerberus: der Ur-Dongle "Hardlock E-Y-E" von Aladdin

Knowledge Systems.

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