Kommentar: IBM muß sofort für Verträge sorgen

08.08.1997
Der Sachverhalt ist ebenso simpel wie brutal: Laut Rechtsexperten machen sich in Deutschland jede Menge PC-Assemblierer strafbar. Denn sie bauen PC-Komponenten zusammen, ohne die Patentansprüche IBMs auf PC-Komponenten und auf den gesamten PC vertraglich geregelt zu haben. Dabei ist es gleichgültig, ob sie wissen, was sie tun oder nicht.Dieser Sachverhalt ist der zuständigen europäischen IBM-Patentabteilung bestens bekannt. Ein Blick in die hauseigene DB2-Datenbank genügt. Doch sonderbarerweise greift IBM zur längst fälligen Klärung nicht zu den mittlerweile bekannten Mitteln der Kommunikation, die da reichen von Informationen auf der IBM-Webseite, E-Mails, Fax und Telefon bis hin zu Roadshows und öffentliche Informationsveranstaltungen. Nein, IBM, die seit spätestens 1993 (siehe Gastkommentar) aufklären könnte, zieht eine aufwendige Einzelgesprächsstrategie bei PC-Assemblierern vor. Obwohl sie angesichts der schmalen PC-Margen wissen müßte: Händler mit IBM-Lizenzvertrag gehen mit einem Wettbewerbsnachteil von drei bis fünf Prozent gegenüber der Konkurrenz ohne Vertrag ins Rennen. Die juristische Fachsprache hält dafür übrigens den Begriff Diskriminierung parat.

Der Sachverhalt ist ebenso simpel wie brutal: Laut Rechtsexperten machen sich in Deutschland jede Menge PC-Assemblierer strafbar. Denn sie bauen PC-Komponenten zusammen, ohne die Patentansprüche IBMs auf PC-Komponenten und auf den gesamten PC vertraglich geregelt zu haben. Dabei ist es gleichgültig, ob sie wissen, was sie tun oder nicht.Dieser Sachverhalt ist der zuständigen europäischen IBM-Patentabteilung bestens bekannt. Ein Blick in die hauseigene DB2-Datenbank genügt. Doch sonderbarerweise greift IBM zur längst fälligen Klärung nicht zu den mittlerweile bekannten Mitteln der Kommunikation, die da reichen von Informationen auf der IBM-Webseite, E-Mails, Fax und Telefon bis hin zu Roadshows und öffentliche Informationsveranstaltungen. Nein, IBM, die seit spätestens 1993 (siehe Gastkommentar) aufklären könnte, zieht eine aufwendige Einzelgesprächsstrategie bei PC-Assemblierern vor. Obwohl sie angesichts der schmalen PC-Margen wissen müßte: Händler mit IBM-Lizenzvertrag gehen mit einem Wettbewerbsnachteil von drei bis fünf Prozent gegenüber der Konkurrenz ohne Vertrag ins Rennen. Die juristische Fachsprache hält dafür übrigens den Begriff Diskriminierung parat.

Es ist deshalb erstaunlich, warum IBM in diesem Fall nicht das tut, was sie tun müßte und bei PC-Herstellern und Distributoren schon getan hat: Den Fall sofort vertraglich zu regeln - grundsätzlich und für alle gleich. Die Vorgehensweise könnte beispielsweise so erfolgen: IBM schickt Deutschlands PC-Assemblierern einen für alle PC-Assemblierer gleich verbindlichen Vertrag. Dann setzen sich die Vertragspartner zusammen, um einzelne Punkte des Vertrages zu klären. Oder aber, wie manche fordern, sie lassen vor Gericht klären, inwieweit IBMs PC-Patente juristisch Bestand haben.

Dabei sollte keine Rolle spielen, wie so mancher vermutet, daß IBM einen Imageverlust durch so eine gezielte Aktion befürchtet. Die Vermutung ist in der Tat in Anbetracht einzelner aus der Vorvergangenheit stammender PC-Patente nicht von der Hand zu weisen. Doch ein noch größerer Imageverlust kommt auf IBM zu, wenn sie es Abmahnern überläßt zu bestimmen, wer in Deutschland assembliert. Deshalb muß IBM in dieser Angelegenheit handeln. Und zwar

sofort!

Wolfgang Leierseder

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