Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Kommentierte Rechtsprechung, Teil 1

28.09.2012
Welche Bedeutung arbeitsrechtliche Urteile für die Praxis haben, erläutert Christoph J. Burgmer. Im Detail: Erhöhung der Arbeitszeit, Urlaubsabgeltung und Kündigung sowie Betriebsübergang.
So manche Kündigungsschreiben enthalten falsche Angaben zur Urlaubsabgeltung.
So manche Kündigungsschreiben enthalten falsche Angaben zur Urlaubsabgeltung.

In den folgenden drei kommentierten Urteilen geht es um die Themen Erhöhung der Arbeitszeit, Urlaubsabgeltung und Kündigung sowie Betriebsübergang.

Urteil 1: Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
Gericht: BAG, Urteil vom 15.12.2011, 7 AZR 394/10

Leitsätze:
1. Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen unterliegen nicht der Kontrolle nach § 14 TzBfG sondern der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.
2. Jedenfalls bei der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang bedarf es aber für die Annahme einer nicht ungerechtfertigten Benachteiligung des Arbeitnehmers solcher Umstände, die auch bei einem gesonderten Vertrag über die Arbeitszeitaufstockung dessen Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen würden.

Bedeutung für die Praxis:
Das BAG hat schon früher entschieden, dass die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen lediglich der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen, nicht jedoch an § 14 TzBfG gemessen werden können. Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen bedarf also grundsätzlich keines Sachgrundes.

Etwas anderes gilt nach dem BAG aber dann, wenn die Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang erhöht wird. Im vorliegenden Fall wurde die Arbeitszeit befristet für drei Monate von 50 % auf 100 % aufgestockt. Nach dem BAG sei das Interesse des Arbeitnehmers an einer unbefristeten Vereinbarung des Umfangs seiner Arbeitszeit umso schützenswerter, je größer der Umfang der vorübergehenden Arbeitszeitaufstockung sei. Eine erhebliche Arbeitszeitaufstockung lasse sich vom Abschluss eines zusätzlichen befristeten Arbeitsvertrages kaum unterscheiden. Da letzterer unmittelbar der Befristungskontrolle nach dem TzBfG unterliegt, muss bei der erheblichen befristeten Arbeitszeitaufstockung ein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG verlangt werden.

Urteil 2: Anfechtung von falschen Angaben zur Urlaubsabgeltung im Kündigungsschreiben
Gericht: LAG Köln, Urteil vom 04.04.2012, 9 Sa 797/11

Leitsätze:

1. Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt ein deklaratorisches Schuldversprechen dar.

2. Ist die Anzahl der Urlaubstage zu hoch angegeben worden, kann die Erklärung grundsätzlich weder angefochten werden, noch ist es dem Arbeitnehmer verwehrt, sich auf das Schuldversprechen zu berufen.

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