Haustarifverträge
Selbst eine (dynamische) Bezugnahmeklausel ("Vorschriften der jeweils gültigen Tarifverträge finden Anwendung") führe nicht dazu, dass der Erwerber die tariflichen Ansprüche erfüllen müsse. Haustarifverträge von anderen Unternehmen werden von Bezugnahmeklauseln nicht erfasst
Christoph J. Burgmer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator.
Internet: www.burgmer.com