Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Kommentierte Rechtsprechung, Teil 2

04.10.2012

Weihnachtsgeld

Urteil 3: Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Langzeiterkrankung
Gericht: LAG Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 8 Sa 1205/11

Leitsatz:

Zahlt der Arbeitgeber den Beschäftigten betriebsüblich ein "Weihnachtsgeld", ohne besondere Leistungsvoraussetzungen oder -einschränkungen zu benennen, handelt es sich im Zweifel um zusätzliches Arbeitsentgelt im engeren Sinn, weswegen im Fall der Langzeiterkrankung kein Anspruch besteht.

Bedeutung für die Praxis:

Die Arbeitgeberin zahlte an ihre Beschäftigten regelmäßig ein "Weihnachtsgeld", stellte die Zahlung aber 2006 nach 3 Jahren wieder ein. Der Arbeitnehmer war von 2007 bis zur arbeitgeberseitigen Kündigung 2009 arbeitsunfähig erkrankt. Er begehrt nun "Weihnachtsgeld" für die Jahre 2008 und 2009.

Die Klage hatte vor dem LAG Hamm keinen Erfolg. Der Anspruch auf das Weihnachtsgeld ist aufgrund einer betrieblichen Übung zwar grundsätzlich entstanden. Auch ist der Anspruch nicht durch eine gegenläufige betriebliche Übung (Einstellung der Zahlung des Weihnachtsgeldes) wieder erloschen. Gleichwohl hat der Kläger keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das LAG Hamm begründete dies damit, dass bei der Zahlung im Zweifel von einem zusätzlichen Arbeitsentgelt auszugehen sei, wenn es ohne besondere Leistungsvoraussetzungen oder -einschränkungen gezahlt werde. Da der Arbeitnehmer aber im Anspruchszeitraum arbeitsunfähig erkrankt und aus der Entgeltfortzahlung herausgefallen sei, habe er auch keinen Anspruch mehr auf das Arbeitsentgelt.

Ob das Weihnachtsgeld nicht doch die Betriebstreue belohnen sollte, so dass der Kläger einen Anspruch gehabt hätte, blieb in dem Verfahren zweifelhaft. (oe)
Christoph J. Burgmer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator.
Internet: www.burgmer.com

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