Kompromiss gefunden

04.08.1999

MÜNCHEN: Von der Gewißheit, Absender digitaler Aufträge identifizieren zu können, hängt der elektronische Handel mit Waren und Dienstleistungen ab. Insofern dürfte es die Zunft der E-Commerce-Anbieter erfreuen, daß sich die EU-Staaten nach langem Ringen auf Richtlinien einigen konnten. Die jetzt verabschiedeten "gemeinsamen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen" sehen vor, sowohl die von Deutschland geforderten "erweiterten" Signaturen in bestehendes EU-Länderrecht umgießen zu können als auch die "einfache" elektronische Signatur, die allein die Frage der Haftung bei der Abwicklung digitaler Dienste klären soll. Letztere befürworteten zum Beispiel Großbritannien, Schweden oder Griechenland. Billigt das Europäische Parlament im Herbst die Richtlinien, müssen diese alle EU-Länder innerhalb der nächsten 18 Monate umsetzen. Für Deutschland heißt das: Die bisherigen strengen Richtlinien zur Unterschrift (Signaturgesetz) werden wohl um die einfache Signatur erweitert. (wl)

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