Kopierprogramme ausnahmslos illegal: Gericht verbietet Copy-Count

03.03.2004
Das Münchner Landgericht hat in einem aktuellen Urteil die Rechtswidrigkeit von Kopierschutzknackprogrammen bestätigt und eine einstweilige Verfügung gegen die Ulmer Softwareschmiede S.A.D verhängt.

Das Münchner Landgericht hat in einem aktuellen Urteil die Rechtswidrigkeit von Kopierschutzknackprogrammen bestätigt und eine einstweilige Verfügung gegen die Ulmer Softwareschmiede S.A.D verhängt.

Mehrere Unternehmen der Musikwirtschaft hatten zuvor schon eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen S.A.D. erwirkt, weil der Hersteller eine Software ("Copy Count") entwickelt und vertrieben hat, die das Umgehen von Kopierschutzsystemen ermöglicht. S.A.D. hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, konnte aber auch vor dem Landesgericht nicht überzeugen.

Das Gericht blieb bei der Auffassung, dass ausnahmslos alle Programme zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen illegal sind. Da half auch das von S.A.D. in Auftrag gegebene Rechtsgutachten nicht, dass für Ausnahmen plädierte. S.A.D. will das Urteil akzeptieren. (mf)

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