Kosten deutlich machen

18.11.2004

Das Landgericht Bielefeld hat (AZ: 20 S 38/03) entschieden, dass besondere Anforderungen an die Transparenz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stellen sind, wenn es um das Thema Kos-tenpflichtigkeit geht. Das Gericht verweist darauf, dass die Kostenpflichtigkeit eines Dienstes für den Durchschnittskunden deutlich zu erkennen sein muss. Dies ist dann nicht der Fall, wenn in den Vertragsbedingungen durch die inhaltliche und die formale Gestaltung die wirtschaftlichen Vertragsfolgen verschleiert werden. Fehlt die Transparenz hinsichtlich der Kostenpflichtigkeit, so hat ein Dienstanbieter gegenüber einem Kunden keinen Zahlungsanspruch.

RA Thomas Feil

Zur Startseite