Kommerziell genutzte Facebook-Seiten

Kostenloser Impressum-Generator

27.04.2012
Ein neues Tool generiert ein rechtssicheres und individuelles Impressum und bindet es ein.

Kommerziell genutzte Facebook-Seiten müssen mittlerweile - so wie Websites auch - mit einem Impressum versehen werden. Das bereitet zwei Probleme: Was gehört in das Impressum hinein? Und wo gehört das Impressum auf der Facebook-Präsenz hin? Die IT-Recht Kanzlei bietet als Lösung beider Probleme ein Tool an, das ein rechtssicheres und individuelles Impressum generiert und sofort in die gewünschte Facebook-Seite einbindet - für Fans kostenlos und jederzeit verfügbar.

Rechtslage bezüglich Facebook-Impressum

Nach der aktuellen Rechtsprechung sind kommerziell genutzte Facebook-Seiten wie gewöhnliche Websites zu behandeln und daher auch mit einem Impressum zu versehen (wir berichteten). Diese neue Rechtslage basiert im Wesentlichen auf einem aktuellen Urteil des LG Aschaffenburg (Urt. v. 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11), das Social Media-Accounts, die nicht nur zu rein privaten Zwecken genutzt werden, mit kommerziellen Websites gleichstellt. Eine ähnliche Entscheidung lieferte zuvor schon z. B. das LG Köln (Urt. v. 28.12.2010, Az. 28 O 402/10). Somit treffen die Inhaber dieser Accounts die gleichen Pflichten wie die Betreiber geschäftlicher Seiten im Internet - einschließlich der Impressumspflicht.

Technische Problematik

Einen Facebook-Account mit einem Impressum zu versehen ist allerdings nicht ganz einfach: Erstens muss ein Impressum zahlreichen gesetzlichen Anforderungen genügen, zweitens stellt sich die rein technische Frage, wie das Impressum in den Account integriert wird - seitens Facebook wird gar kein besonderes Impressumsfeld für gewerbliche Seiten angeboten. Auch das bloße Hineinkopieren in die Info-Spalte ist eine eher unbefriedigende Lösung, da der interessierte Verbraucher das Impressum so nicht unbedingt findet. Derzeit am ehesten konsensfähig ist die Lösung, einen eigenen Reiter mit dem Titel "Impressum" anzulegen und die entsprechenden Pflichtangaben dort zur Verfügung zu stellen. Das erfordert natürlich ein wenig Tüftelei.

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