Kranke Kinder sind kein Grund für Verspätungen

14.01.2005
Wer mehrfach verspätet zur Arbeit erscheint, kann gekündigt werden - auch wenn er als Grund die Krankheit seiner Kinder angibt. So geschehen in einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt (AZ 14 Sa 31/03). Ein Arbeiter war wiederholt bis zu 45 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Seine Firma hatte ihn dafür insgesamt drei Mal abgemahnt und anschließend gekündigt. Der Mann gab er an, er habe sich nachts um seine nacheinander krank gewordenen drei Kinder kümmern müssen und habe deshalb verschlafen. Warum ein Angestellter ständig zu spät kommt, ist nach Meinung der Richter aber nicht von Bedeutung: Das Verhalten sei auf jeden Fall als eine "mehrfache Verletzung der Arbeitspflicht" anzusehen und rechtfertige damit die Abmahnungen und die Kündigung. (mf)

Wer mehrfach verspätet zur Arbeit erscheint, kann gekündigt werden - auch wenn er als Grund die Krankheit seiner Kinder angibt. So geschehen in einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt (AZ 14 Sa 31/03). Ein Arbeiter war wiederholt bis zu 45 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Seine Firma hatte ihn dafür insgesamt drei Mal abgemahnt und anschließend gekündigt. Der Mann gab er an, er habe sich nachts um seine nacheinander krank gewordenen drei Kinder kümmern müssen und habe deshalb verschlafen. Warum ein Angestellter ständig zu spät kommt, ist nach Meinung der Richter aber nicht von Bedeutung: Das Verhalten sei auf jeden Fall als eine "mehrfache Verletzung der Arbeitspflicht" anzusehen und rechtfertige damit die Abmahnungen und die Kündigung. (mf)

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