Krankgeschrieben: Was ist erlaubt?

12.04.2007
Arag-Experten fassen zusammen, was krankgeschriebenen Arbeitnehmern erlaubt ist und worauf sie lieber verzichten sollten, wenn sie Konsequenzen vermeiden wollen.

Von Marzena Fiok

Erkältung, Allergien oder Blasenentzündung - gerade wenn die ersten warmen Tage ins Freie locken, kann man sich allerlei einfangen. Doch müssen diejenigen, die es erwischt hat, in jedem Fall zu Hause bleiben? Es gilt: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Was bedeutet das im Alltag?

Mal schnell zum Einkaufen

Der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke ist in der Regel erlaubt. Die Arag-Experten warnen allerdings vor ausgedehnten Shoppingtouren: Die sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert die Kündigung.

Sport trotz Krankheit

Beim Sport kommt es darauf an. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitness-Fanatiker daran halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen Luft heilungsfördernd sein. Dagegen sei ebenso wenig einzuwenden wie gegen leichte Gymnastik. Sicherheitshalber sollte aber das Okay vom Arzt eingeholt werden.

Kino gegen Langeweile

Solange die Genesung nicht gefährdet wird, ist - je nach Krankheit - ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Ordnung. Wer jedoch beispielsweise wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Krank während des Urlaubs

Das ist besonders ärgerlich. Aber zum Glück verlängert sich der Urlaubsanspruch um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschriebenen ist. Die Arag-Spezialisten weisen jedoch darauf hin, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich (etwa über Fax, Email oder Telegramm) informiert werden muss. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der er erreichbar ist.

Urlaub trotz Krankheit

Reisen, die den Heilungsprozess fördern, sind grundsätzlich erlaubt. Wer also beispielsweise wegen eines Bronchialkatarrhs krankgeschrieben ist, darf ruhig einige Tage an der Nordsee durchatmen. Die Arag-Experten raten jedoch, den Arzt zur Sicherheit zu fragen und sich die Reise von ihm genehmigen zu lassen. Wilde Partynächte am Ballermann sind dagegen der Genesung alles andere als zuträglich und verbieten sich damit eigentlich von selbst.

Dünne Besetzung

Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Doch man sollte bedenken, dass man sich schnell in der rechtlichen Grauzone befindet, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird.

Sofort Bescheid sagen

Die Experten raten erkrankten Arbeitnehmern dringend, den Chef, das Sekretariat oder die Personalstelle sofort zu verständigen. Sofort heißt: am Morgen des ersten Tages der Erkrankung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen.

Arbeitsvertraglich kann aber auch geregelt sein, dass der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen hat.

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