Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

Kredit vom Chef - wo das Finanzamt hinlangt

22.02.2009

Personalrabatt

Ist der Arbeitgeber ein Kreditinstitut oder vergibt sonst gleichartige Darlehen überwiegend an fremde Dritte, dann ist die Regelung zum Personalrabatt anzuwenden. Dazu ist der Effektivzinssatz, den der Arbeitgeber der Allgemeinheit anbietet, mit dem Faktor 0,96 zu multiplizieren. Der geldwerte Vorteil ist die Differenz zwischen dem Ergebnis dieser Berechnung und den Zinsen, die der Arbeitnehmer zahlt, wobei maximal 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei sind (Rabattfreibetrag). Bei der Pauschalversteuerung auf Antrag des Arbeitgebers sind aber auch hier die Grundlagen für Sachbezüge anzuwenden.

Zeitraum ohne Lohn

Erhält der Arbeitnehmer keinen laufenden Arbeitslohn (Beurlaubung, Elternzeit etc.), muss der Gesamtbetrag der im jeweiligen Zeitraum angefallenen Zinsvorteile bei Wiederaufnahme der Arbeitslohnzahlung versteuert oder - wenn bereits die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt ist - dem Betriebsstättenfinanzamt mitgeteilt werden.

Kündigung oder Pensionierung

Besteht das vergünstigte Arbeitgeberdarlehen auch nach der Kündigung oder Pensionierung des Arbeitnehmers weiter, dann muss der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanzamt mitteilen, wenn die Lohnsteuer nicht nachträglich einbehalten werden kann.

Die Übergangsregelung sieht vor, dass bis einschließlich 2007 der geldwerte Vorteil auch weiter nach den bisherigen Regelungen ermittelt werden kann. Sowohl die Grenze von 2.600 Euro als auch der maßgebliche Richtlinienzinssatz (zuletzt 5 %) sind anwendbar.

Sollten trotz dieser umfassenden Erläuterungen noch Fragen offen sein, können Sie eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt einholen. Die hier beschriebenen Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden, eine Übergangsregelung besteht nicht.

Kontakt und weitere Informationen:

Alexander Uhl, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de oder im Internet unter www.fuchs-pressedienst.de

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