Kündigung: den Spieß umgedreht

23.08.2002
Ein Arbeitnehmer kann nach dreimaliger unbegründeter Kündigung der Firma von sich aus die Auflösung des Arbeitsverhältn und eine Abfindung verlangen. Damit wurde einem Hausmeister Recht gegeben, der nun seinerseits bei seinem Arbeitgeber nicht mehr arbeiten wollte und erfolgreich Klage auf Auflösung des Arbeitsverhältn erhoben hatte. Das Gericht wertete die drei Kündigungen des Arbeitgebers als Schikane und sprach dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu. Eine Weiterbeschäftigung sei unzumutbar, da er befürchten müsse, auch in Zukunft bei geringem Anlass wieder eine Kündigung zu erhalten (Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 14 Sa 3027/98). (jlp)

Ein Arbeitnehmer kann nach dreimaliger unbegründeter Kündigung der Firma von sich aus die Auflösung des Arbeitsverhältn und eine Abfindung verlangen. Damit wurde einem Hausmeister Recht gegeben, der nun seinerseits bei seinem Arbeitgeber nicht mehr arbeiten wollte und erfolgreich Klage auf Auflösung des Arbeitsverhältn erhoben hatte. Das Gericht wertete die drei Kündigungen des Arbeitgebers als Schikane und sprach dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu. Eine Weiterbeschäftigung sei unzumutbar, da er befürchten müsse, auch in Zukunft bei geringem Anlass wieder eine Kündigung zu erhalten (Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 14 Sa 3027/98). (jlp)

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