Kündigung ohne Abmahnung

20.01.2005

Wer bei seinen Untergebenen die Unternehmensleitung schlecht macht, riskiert den Rauswurf - und das ohne vorherige Abmahnung. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil. Die Leiterin der Revisionsabteilung einer Hypothekenbank ging gerichtlich gegen ihre ordentliche Kündigung vor. Diese hatte sie sich nach Meinungsverschiedenheiten mit einem Vorstandsmitglied eingehandelt. Sie erzählte ihren

Untergebenen, das entsprechende Mitglied habe "null Ahnung" und "seinen Laden nicht im Griff".

Dies erfülle zwar nicht den Straftatbestand der Beleidigung, so die Richter. Allerdings habe die Abteilungsleiterin ihre üblichen Loyalitätspflichten in ihrer gehobenen Stellung verletzt. Die Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei deshalb gerechtfertigt, hieß es.

Bärbel Zöger

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