Ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen können Arbeitnehmer den Job kosten. Das musste jetzt eine Sekretärin erfahren, die in einer Stadtkämmerei angestellt war. Weil sie der Kämmerin und mehreren Kollegen unter anderem Alkoholexzesse und sexuelle Handlungen während des Dienstes vorgeworfen hatte, sprach der Landkreis als Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses aus.
Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg. Das zuständige Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg kam nach einer Zeugenvernehmung zu dem Schluss, dass die ordentliche Kündigung berechtigt war. Die Klägerin habe ihre Kollegen fälschlicherweise beschuldigt und dadurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt.
Selbst wenn die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei zu beanstanden gewesen seien, sei dies keine Rechtfertigung für die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin. Nach alldem sei es ihrem Arbeitgeber nicht zuzumuten gewesen, die Klägerin weiter zu beschäftigen (Az.: 19 Sa 322/13).
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