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Kündigungen vermeiden - dank Kurzarbeitergeld

06.04.2009
Das von Staat gezahlte Kurzarbeitergeld gleicht den Verdienstausfall zum Teil aus.

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Firmen, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer arbeiten dabei weniger oder sogar überhaupt nicht, der Verdienstausfall wird durch das vom Staat gezahlte Kurzarbeitergeld (Kug) bis zu einer gewissen Höhe ausgeglichen. Die Arag-Experten klären die wichtigsten Fakten.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Leistung der Agentur für Arbeit. Es wird Arbeitnehmern bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Laut den Arag-Experten muss durch die Kurzarbeit zu erwarten sein, dass die Arbeitsplätze erhalten werden und somit Arbeitslosigkeit vermieden wird. Anders als das Arbeitslosengeld wird das Kug auf Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung (Betriebsrat) gewährt.

Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?

Nach der geltenden Verordnung beträgt die Regeldauer für den Bezug des Kurzarbeitergeldes sechs Monate. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt diese Bezugsfrist allerdings verlängern. Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung vom 26. November 2008 wurde die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 18 Monate verlängert.

Die Rechtsverordnung stellt laut den Arag-Experten sicher, dass Betriebe, die mit der Kurzarbeit zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Jahres 2009 beginnen, generell die Regelung einer maximalen 18-monatigen Kug-Regelbezugsfrist nutzen können. Dies schließt auch die Fälle ein, in denen bereits vor dem 1. Januar 2009 Kurzarbeitergeld bezogen wurde.

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