Eine Frage des Standpunkts

Kündigungsschutz - Hindernis oder Rettungsanker?

29.07.2009
Entlassungen sind aktuell an der Tagesordnung. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Für den Arbeitnehmer ist der Verlust der Arbeitsstelle meist ein persönlicher und finanzieller Super-GAU. Das gilt besonders in den aktuellen Krisenzeiten und verschärft, wenn er die 40 überschritten hat. Doch der Gesetzgeber hat ihm für diese Lage als Rettungsanker den Kündigungsschutz konzipiert. Hier eine Übersicht von der Haufe-Online-Redaktion (www.haufe.de/recht):

Für den Arbeitgeber geht es häufig im Hinblick auf die Personalkosten um die Existenz des Unternehmens, für den Arbeitnehmer geht es um seinen Arbeitsplatz.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Der allgemeine Kündigungsschutz setzt voraus, dass

- das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, wobei bei erneuter Begründung eines Arbeitsverhältnisses ggf. die Zeit einer früheren Beschäftigung bei der Berechnung der Wartezeit mit einzubeziehen ist, und

- im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer, ausschließlich der Auszubildenden, beschäftigt werden;

- für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 2004 im Betrieb beschäftigt waren, gilt ein Schwellenwert von mehr als fünf Arbeitnehmern.

Soweit die Anwendungsvoraussetzungen des KSchG vorliegen, greift ein "allgemeiner Kündigungsschutz" unabhängig von der Person des Arbeitnehmers und der Art des Arbeitsverhältnisses ein.

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