Plan der Bundesjustizministerin

Kürzere Vertragslaufzeit für Handy- und Festnetzverträge

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Die Bundesjustizministerin will lange Vertragslaufzeiten verbieten. Handy- und Festnetzverträge sollen ein Jahr laufen.

Die Bundesjustizministerin Katarina Barley plant ein Verbot von langen Laufzeiten für alle Verträge. Davon wären auch Verträge für Handys und Festnetzanschlüsse betroffen, wie die Tagesschau in ihrer Online-Ausgabe berichtet.

Das von Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, geplante Verbot langer Vertragslaufzeiten könnte die über die Monatsgebühren mitfinanzierten Kampfpreise bei Smartphones unmöglich machen.
Das von Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, geplante Verbot langer Vertragslaufzeiten könnte die über die Monatsgebühren mitfinanzierten Kampfpreise bei Smartphones unmöglich machen.
Foto: Thomas Köhler / photothek

Bisher ist bei diesen Verträgen eine Laufzeit von zwei Jahren gängig. Der Vorschlag von Barley lautet, die Laufzeit auf maximal ein Jahr zu begrenzen. Änderungen soll es auch bei den Verlängerungsregeln geben: Wenn ein Vertrag vom Kunden nicht einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird, dann soll er sich nur noch maximal um drei Monate verlängern. Der Verbraucher hat dann ein Quartal Zeit, um sich erneut um die Kündigung zu kümmern.

Unterstützung für diese Pläne kommen vom Regierungspartner CDU: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) zitiert den CDU-Abgeordneten Sebastian Steineke, der bei der CDU der Berichterstatter für Verbraucherthemen ist, mit den Worten: "Dort, wo es - wie zum Beispiel bei Fitness- oder Telefonverträgen - notwendig ist, unterstützen wir Verbesserungen für den Verbraucher." Eine Änderung sieht Steineke eher dann skeptisch, wenn es um Verträge geht, bei denen Leistungen nur einmal im Jahr ausgeführt werden.

Kritik an den Plänen kommt dagegen von der FDP. Sie befürchtet, dass die kürzeren Vertragslaufzeiten dazu führen könnten, dass die Unternehmen die "Unsicherheit über die Einnahmen" über "heftige Preisaufschläge" an die Verbraucher weitergeben werden.

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