Hoffnung für Pendler

Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungwidrig

24.01.2008
Fahrten zur Arbeit sind laut dem Bundesfinanzhof nicht privater Natur, sondern rein beruflich veranlasst.

Der Bundesfinanzhof macht den rund 15 Millionen Pendlern in Deutschland Hoffnung auf Steuerentlastungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das oberste deutsche Finanzgericht erklärte in München, die Kürzung der Pendlerpauschale sei verfassungswidrig. Die Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und müssten daher bei der Steuerzahlung berücksichtigt werden. Der BFH leitet damit zwei Klagen von Steuerzahlern zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weiter. (mf)

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