Datenschutz bei HappyDigits

Kundenbindung mit Rabatten - rechtliche Fragen

13.01.2010
Der BGH hat über die Wettbewerbswidrigkeit bestimmter Klauseln in Anmeldeformularen entschieden.

In einem Urteil vom 11.11.2009 hat der Bundesgerichtshof über die Wettbewerbswidrigkeit bestimmter Klauseln im Kundenbindungs- und Rabattsystem "HappyDigits" entschieden. Darauf verweist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Mathias Zimmer-Goertz von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (DASV) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. November 2009 - VIII ZR 12/08.

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte organisiert und betreibt das Kundenbindungs- und Rabattsystem "HappyDigits". Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese in ihren Anmeldeformularen verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs noch über die Wirksamkeit zweier Klauseln zu entscheiden, so betont Zimmer-Goertz.

Die erste, in der Mitte des Formulars platzierte und zusätzlich umrandete Klausel, deren Verwendung das Berufungsgericht untersagt hat, lautet:

"Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing

Ich bin damit einverstanden, dass meine bei HappyDigits erhobenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und meine Programmdaten (Anzahl gesammelte Digits und deren Verwendung; Art der gekauften Waren und Dienstleistungen; freiwillige Angaben) von der D GmbH [...] als Betreiberin des HappyDigits Programms und ihren Partnerunternehmen zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Partnerunternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. [...] Sind Sie nicht einverstanden, streichen Sie die Klausel [...]"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel wirksam ist, so Zimmer-Goertz.

Zur Startseite