Kundenfang durch Domain-Namen

28.11.2002

Die Verwendung eines bestimmten Domain-Namens ist dann unzulässig, wenn durch die Domain-Namensgebung ein Alleinstellungsanspruch vorgetäuscht wird, der tatsächlich gar nicht gegeben ist. Dadurch soll verhindert werden, dass Interessierte und Kunden, die im Internet gezielt nach Informationen oder Angeboten suchen, unlauter abgefangen werden. Ein solcher Alleinstellungsanspruch ist aber bereits dann nicht mehr ge-geben, wenn im Domain-Namen neben der Berufs- oder Branchenbezeichnung ein geografisches Unterscheidungsmerkmal (Ort) hinzugefügt wird - im konkreten Fall www.anwalt-muelheim.de (Landgericht Duisburg, Az.: 21 O 201/01). (jlp/rk)

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