Kundenparkplatz muss gestreut werden

21.01.2005
Mit einem Warnschild im Winter können sich Parkplatzbetreiber nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Der Hinweis "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut" entbindet sie nicht von der Pflicht, das Gelände sicher zu machen. Vielmehr müssen sie trotz dieser Warnung die Stellflächen streuen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen kostenpflichtigen Kundenparkplatz handelt, der nicht in der Nähe eines Bürgersteigs liegt. Dies hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden (Az.: 7 U 94/03). (mf)

Mit einem Warnschild im Winter können sich Parkplatzbetreiber nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Der Hinweis "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut" entbindet sie nicht von der Pflicht, das Gelände sicher zu machen. Vielmehr müssen sie trotz dieser Warnung die Stellflächen streuen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen kostenpflichtigen Kundenparkplatz handelt, der nicht in der Nähe eines Bürgersteigs liegt. Dies hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden (Az.: 7 U 94/03). (mf)

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