Kundenschutz in der Werbung

21.11.2002

Ein Unternehmer, der im Haus seines Kunden eine Solaranlage einbaut, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Kunden, wenn er dessen Haus fotografiert und das Bild unter Angabe des Namens und des Wohnorts des Kunden zu Werbezwecken veröffentlichen lässt. Zwar kann der Unternehmer Fotografien zur eigenen Dokumentation anfertigen, doch schließt dies nicht das Recht ein, diese Bilder an Dritte ohne die Genehmigung des betroffenen Kunden weiterzugeben (Amtsgericht Rüsselsheim, Az.: 3 C 806/01). (jlp)

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