Kuriose Gerichtsurteile (Folge 1): Weihnachtsbäume als Drogenschmuggler

24.11.2006
Auch im Gerichtssaal geht es manchmal lustig zu: Ab sofort präsentieren wir Ihnen in Kooperation mit AnwaltSeiten24.de jeden Freitag das kurioseste Gerichtsurteil der Woche.

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, und viele Menschen dekorieren ihre Wohnung festlich. Dabei darf der Weihnachtsbaum natürlich nicht fehlen. In der Justizvollzugsanstalt Tegel muss der Baum allerdings draußen bleiben!

Der Antrag eines Gefangenen auf Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum wurde abgelehnt. Begründung: Zum einen sei die Brandgefahr zu groß, und zum anderen könnte der Baum ja als Drogenkurier eingesetzt werden. Würde man jeden Gefangenen gleich behandeln wollen, wäre es für das Anstaltspersonal unmöglich, alle Weihnachtsbäume auf Drogen zu untersuchen.

Obwohl der Strafsenat durchaus zur Kenntnis nahm, dass es fromme Gefangene geben könnte, die den Baum einfach nur als "ein Gegenstand des religiösen Gebrauchs" sehen, konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Auf die weihnachtliche Atmosphäre müssen die Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt jedoch nicht ganz verzichten. In den Gemeinschaftsräumen der einzelnen Häuser werden Weihnachtsbäume aufgestellt, und es gibt ja auch noch die anstaltseigene Kirche. (Kammergericht Berlin - 5 Ws 654/04). Quelle: www.AnwaltSeiten24.de (mf)

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