Kuriose Klagen und Urteile: Kann ein Fax eine Katze verletzen?

08.06.2007
Von anwaltsseiten24 
In Kooperation mit Anwaltsseiten24.de präsentieren wir Ihnen jeden Freitag die kuriosesten Klagen und Gerichtsurteile.

Das Amtsgericht Regensburg hatte sich mit einer Klage zu beschäftigen, nach der ein Katzenhalter Tierarztkosten ersetzt verlangte. Was warf er der Beklagten vor? Diese habe zur Nachtzeit ein Fax geschickt.

Was war passiert? Der Kläger behauptete, durch das nächtliche Fax habe er sich erschrocken und sei zum Telefon geeilt. Dies wiederum muss die Katze überrascht haben - denn der Kläger behauptete, sie sei vor Schreck von ihrem Kratzbaum gefallen und habe sich dabei verletzt. Das Gericht wollte ihm aber keinen Schadensersatzanspruch zugestehen, weil dieser Geschehensablauf für die Beklagte nicht erkennbar gewesen war. Es habe sich nicht um eine schuldhafte Schädigung gehandelt, sondern "um eine derart unglückliche Verknüpfung von mehreren Umständen, dass hiermit die Beklagte keinesfalls rechnen musste."

Der Kläger war - wohl aus Sorge um das Katzenwohl - so aufgebracht, dass er auch noch eine Ordnungswidrigkeit rügte. Er berief sich auf § 117 OwiG, in dem es heißt: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

Doch stieß er damit beim Gericht auf taube Ohren. Das ganz normale Läuten eines Telefons könne - unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit - kein ordnungswidriger Lärm sein. Vielleicht war der Richter aber auch nur ein Hundebesitzer... Urteil des AG Regensburg, Az. 4 C 4376/98. Quelle: AnwaltSeiten24.de (mf)

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