Kuriose Klagen und Urteile: Lärmbelästigung als Körperverletzung?

03.08.2007
In Kooperation mit Anwaltsseiten24.de präsentieren wir Ihnen jeden Freitag die kuriosesten Klagen und Gerichtsurteile.

Umbaumaßnahmen sind, soweit sie nicht schikanös sind, auch bei erheblicher Lärmbelästigung hinzunehmen. Daraus resultierende körperliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, lösen keinen Schmerzensgeldanspruch aus.

Der Kläger dieses Rechtsstreits ist Mitglied einer Rechtsanwaltskanzlei, die bereits vor Jahren Kanzleiräume im Erdgeschoss des Anwesens des Beklagten angemietet hatte. Der Beklagte selbst wohnte im gleichen Anwesen und unterhielt dort über der Kanzlei ein eigenes Büro. Dieses ließ er im Laufe der zweiten Hälfte des Jahres 2004 ausbauen. Die Mitarbeiter der Kanzlei wehrten sich gegen die aus ihrer Sicht unzumutbare Lärmbelästigung mit Schreiben an den Vermieter, schließlich wurde sogar außerordentlich gekündigt. Dieser Kündigung widersetzte sich der Beklagte. Daraufhin begehrte der Kläger, der sich auch die Ansprüche seiner Kollegen abtreten ließ, 3000 Euro Schmerzensgeld vom Beklagten und erhob Klage vor dem Amtsgericht München.

Auf Grund der Bohrgeräusche habe man kaum telefonieren, diktieren oder sich konzentrieren können. Ein Kollege habe unter extremen Kopfschmerzen und Schlafstörungen gelitten Die Tätigkeit in der Kanzlei sei fast zum Erliegen gekommen. Man sei zu dem Schluss gekommen, der Vermieter wolle sie vertreiben. Aus all dem resultiere ein Schmerzensgeldanspruch.

Der Beklagte wies die Vorwürfe zurück. Bereits die Tatsache, dass er sich gegen die Kündigung gewehrt habe, zeige, dass er die Mieter sehr wohl behalten wolle. Er habe auch alles veranlasst, um die Belästigung möglichst gering zu halten.

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