Schuldigitalisierung auf der Kippe

Länder gegen Grundgesetzänderung

05.12.2018
Deutschlands Schulen sollen digital werden, der Bund will dafür Milliarden locker machen. Das Geld wollen die Länder auch gerne haben - aber den vom Bund dafür eingeschlagenen Weg lehnen sie ab.
Vorerst kommt die Digitalisierung an deutschen Schulen nicht in Fahrt.
Vorerst kommt die Digitalisierung an deutschen Schulen nicht in Fahrt.
Foto: Rawpixel.com - shutterstock.com

Die Schüler in Deutschland müssen vorerst weiter auf den Startschuss für einen flächendeckenden Unterricht mit Tablets, Computern und digitalen Medien warten. Die 16 Bundesländer lehnten die dafür von Bundesregierung und Bundestag vorgesehene Grundgesetzänderungen geschlossen ab. Sie wollen zu dem Streit am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Zugleich setzen sich die Regierungschefs der Länder "für eine schnelle Umsetzung des Digitalpakts Schule" ein, wie es am Mittwoch im Beschlussprotokoll einer Ministerpräsidentenkonferenz heißt, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes seien dafür nicht der richtige Weg, heißt es in dem Beschluss weiter. Das Ziel des angestrebten Vermittlungsverfahrens sei eine "grundlegenden Überarbeitung" der geplanten Grundgesetzänderungen.

Im Bundestag waren alle Fraktionen bis auf die AfD für die Verfassungsänderungen gewesen. Diese sollen ermöglichen, dass der Bund den Ländern generell Mittel überweisen darf in Bereichen wie Bildung, Wohnungsbau oder kommunaler Nahverkehr. Hier ist er nicht zuständig. Dienen sollten die Änderungen auch der Umsetzung des Digitalpakts Schule: Der Pakt sieht fünf Milliarden Euro vom Bund für die Länder in den kommenden fünf Jahren vor, um die Schulen etwa mit WLAN, Tablets und entsprechenden Lerninhalten auszustatten.

Hauptgrund für die Haltung der Länder

Der Widerstand macht sich vor allem an dem vom Bundestag beschlossenen Vorhaben fest, dass ab 2020 Programme des Bundes für die Länder zur Hälfte durch diese mitfinanziert werden sollen. "Das wäre ein Rückschritt", sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Sein Argument: Dann könnten ärmere Länder, die ihren Anteil nicht aufbringen können, das Bundesgeld gar nicht beanspruchen. Für die Schuldigitalisierung würde diese 50/50-Klausel zwar nicht gelten, weil die Beschlüsse dafür vor 2020 fallen sollen. Aber in anderen Bereichen wäre sie aus Ländersicht schädlich. Tschentscher meinte, dies könne zum Beispiel Natur- und Katastrophenschutz betreffen, "wo kurzfristig gehandelt werden muss".

Die Haushälter von Union und SPD im Bundestag hatten diesen Passus eingearbeitet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzierung bestimmter Projekte einen "schlanken Fuß" machen können - und vor allem der Bund zahlt. Außerdem wollten sie sicherstellen, dass die Länder das Geld auch für die geplanten Zwecke ausgeben.

Weitere Gründe für den Länderwiderstand

Saarlands Regierungschef Tobias Hans (CDU), Sprecher der unionsgeführten Länder, sagte, es gehe um die "Zukunft des Föderalismus". So ist Schulpolitik Ländersache. Wenn der Bund in die Zuständigkeiten der Länder hineinregiere, führe das oft nicht zu guten Ergebnissen, sagte Tschentscher.

Inhalt und Chancen des Digitalpakts

Es geht dabei um eine Vereinbarung von Bund und Ländern. Sie soll festlegen, wie die Schuldigitalisierung ausgestaltet wird. Ein am 22. November bekannt gewordener Entwurf sieht etwa vor, dass die Schulen unter anderem jeweils bis zu 25 000 Euro für Laptops, Notebooks und Tablets bekommen können.

Tschentscher sagte: "Das muss jetzt endlich umgesetzt werden, weil das Geld an den Schulen ankommen soll." Der Pakt sei durchverhandelt und warte nur noch auf Umsetzung. Hans meinte: "Wenn man den Digitalpakt schnell auf den Weg bringen will, braucht man die Grundgesetzänderung in der Form nicht."

Der Bundestagsentwurf für eine Grundgesetzänderung sieht allerdings auch vor, dass der Bund den Ländern Geld für bessere Schulqualität, also auch etwa für Lehrer-Weiterbildung, zahlen können soll. Im Entwurf zum Digitalpakt steht davon nichts. "Der Bund muss auch in die Qualität von Bildung investieren können, damit wir endlich zu den Spitzenreitern aufschließen können", sagte FDP-Fraktionsvize Katja Suding der dpa.

Tschentscher betonte, die Länder bräuchten keine Nachhilfe dabei, wie sie die Qualität des Schulunterrichts steigern könnten. Hans meinte, es sei zwar nicht akzeptabel, wenn die Schulen in finanzschwachen Ländern schlechter seien als in finanzkräftigen. Gemeinsame und gleiche Bildungsstandards gäbe es aber am besten über Staatsverträge.

Wie es weitergehen kann

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte im SWR: "Wir müssen uns einigen." Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte der "Bild"-Zeitung (Donnerstag): "Am Ende wird es die Grundgesetz-Änderung geben. Und das Geld wird kommen. Das wird sich nicht lange hinziehen." In Regierungskreisen hieß es dagegen, der Digitalpakt und andere Projekte könnten sich um einige Monate verschieben und erst bis Ostern kommen. Hans kündigte an, die Länder würden zügig mit dem Bundestag diskutieren, ob eine Verfassungsänderung nötig sei. (Basil Wegener, dpa/mz)

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