Dabei geht es um Regeln für eine schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen. Die Gesetzesinitiative wurde zunächst an mehrere Ausschüsse der Länderkammer verwiesen. Sollte der Bundesrat den Gesetzentwurf später beschließen, befassen sich Bundesregierung und Bundestag mit dem Vorstoß. Ob der Bundestag den Entwurf dann auch berät und beschließt, ist allerdings offen.
Mit der Einführung einer so genannten Bestätigungslösung sollen alle auf Werbeanrufen basierenden Verträge nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot anschließend "auf einem dauerhaften Datenträger - beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS - bestätigt" und der Verbraucher per "Textform" einverstanden ist. Eine eigenhändige Unterschrift des Verbrauchers oder Unternehmers soll weiter nicht notwendig sein.
Mit der "Bestätigungslösung" solle das "leidige" Problem endgültig aus der Welt geschafft werden, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk (CDU). Betroffen von unerlaubter Telefonwerbung seien meist die Schwächeren der Gesellschaft. Unternehmen und Verbraucher müssten als Geschäftspartner auf Augenhöhe agieren können. Die bisherigen Gesetze seien unzureichend. Die Lösung eröffne Möglichkeiten, gegen unseriöse Firmen vorzugehen. (dpa/ib)