Lästern im Forum rechtfertigt Kündigung

29.06.2007
Negative Äußerungen über den eigenen Arbeitgeber im Internet können eine Kündigung zur Folge haben.

Ein Arbeitnehmer, welcher sich - auch anonym - in einem öffentlich zugänglichen Internet-Forum negativ über seine Arbeitgeber äußert, riskiert die fristlose Kündigung.

Laut ARAG Experten sind Äußerungen im einem Internet-Forum, welches für die Weltöffentlichkeit zu-gänglich ist, juristisch als üble Nachrede zu sehen und stellen damit eine Straftat dar (ArbG Frankfurt am Main, Az.: 22 Ca 2474/06).

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