Landgericht Bochum: Fünfeinhalb Jahre Haft für Raubkopierer

23.07.2004
Das Landgericht Bochum hat gestern einen Softwarehändler aus Willich wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Das Landgericht Bochum hat gestern einen Softwarehändler aus Willich wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Der Händler hatte Schulversionen von Microsoft-Software neu verpackt und als Vollversionen verkauft. Der angerichtete Schaden soll Millionen betragen, da Microsoft keine Lizenzgebühren erhielt und die Kunden Software ohne Lizenz erworben haben. Microsoft soll kulanterweise anbieten, die illegalen Versionen kostenlos in legale umzuwandeln. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Angeklagte es angenommen hat. (wl)

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