Landgericht München: SCO Group muss 10.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

02.09.2003
Das Landgericht München I hat am 28. August 2003 ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die SCO Group GmbH verhängt. Die SCO hat nach Angaben der Tarent GmbH und des Linux Tag e. V. gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen, die im Frühjahr von Tarent erwirkt wurde. Darin wird der SCO untersagt zu behaupten, dass "die Software Linux unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO beinhalte." Das Gericht wirft der SCO Group GmbH nun "fahrlässiges Verhalten" beim Betrieb ihrer Firmen-Homepage vor. Auf der war auch noch nach der erwirken einstweiligen zu lesen, dass "Endanwender, die die Software Linux einsetzen, für Schutzverletzungen des geistiges Eigentums von SCO haftbar gemacht werden können." Das Münchner Landgericht betrachtet dies als "massive geschäftsschädigende äußerungen", die einen "äußerst sensiblen Bereich" betreffen. Es könne nicht angehen, mit unbewiesenen Behauptungen auf Kosten Dritter ein Geschäft mit der Angst zu machen. Die SCO Group muss nun 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen, ansonsten droht Geschäftsführer Hans Bayer eine Ordnungshaft von zehn Tagen. (mf)

Das Landgericht München I hat am 28. August 2003 ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die SCO Group GmbH verhängt. Die SCO hat nach Angaben der Tarent GmbH und des Linux Tag e. V. gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen, die im Frühjahr von Tarent erwirkt wurde. Darin wird der SCO untersagt zu behaupten, dass "die Software Linux unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO beinhalte." Das Gericht wirft der SCO Group GmbH nun "fahrlässiges Verhalten" beim Betrieb ihrer Firmen-Homepage vor. Auf der war auch noch nach der erwirken einstweiligen zu lesen, dass "Endanwender, die die Software Linux einsetzen, für Schutzverletzungen des geistiges Eigentums von SCO haftbar gemacht werden können." Das Münchner Landgericht betrachtet dies als "massive geschäftsschädigende äußerungen", die einen "äußerst sensiblen Bereich" betreffen. Es könne nicht angehen, mit unbewiesenen Behauptungen auf Kosten Dritter ein Geschäft mit der Angst zu machen. Die SCO Group muss nun 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen, ansonsten droht Geschäftsführer Hans Bayer eine Ordnungshaft von zehn Tagen. (mf)

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