Lange bestehende Firma muss geduldet werden

15.11.2001

Wer sich ein Grundstück kauft und dort ein Haus baut, muss sich seine nähere Umgebung gut ansehen. So muss er Lärmbelästigungen, die von einer zirka 160 Meter entfernten Hammerschmiede ausgehen, dulden, wenn die zulässigen Lärmwerte nicht überschritten werden und wenn es sich bei der Hammerschmiede um einen Betrieb handelt, der dort schon seit gut 30 Jahren ansässig ist.

Denn wer trotz der Möglichkeit, sich auf die vorgefundene Situation einzustellen, gleichsam "sehenden Auges" erst die Konfliktlage zwischen Industrie- und Wohnnutzung schaffe, könne sich später nicht auf die sich aus der wesentlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung ergebenden Rechte berufen, wenn die Immissionen die zulässigen Richtwerte nicht überschreiten (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 246/00). (jlp)

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