Lastschriften

08.02.2001

Eine Lastschrift ist ein vom Guthaben eines Kontos abzuziehender Betrag. Das Bankgeschäft kennt zwei Arten von Lastschriften:

Einzugsermächtigung: Hier gibt der Schuldner dem Gläubiger die Vollmacht vom Konto des Schuldners (regelmäßig) Beträge einzuziehen. Auch nach der Abbuchung kann der Schuldner Widerspruch einlegen, woraufhin die Bank die Buchung rückgängig macht.

Abbuchungsverfahren: Hier er- teilt der Schuldner seiner Bank den Auftrag, die vom Gläubiger eingereichten Beträge vom Konto des Schuldners abzubuchen. Nach bereits erfolgter Abbuchung ist kein Einspruch mehr möglich, das heißt Abbuchungen lassen sich ohne Zustimmung des Gläubigers nicht mehr rückgängig machen. (ce)

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