Lauschpflicht für Provider und Telcos

08.03.2001
Die Bundesregierung will die letzten Lücken bei der Überwachung der Telekommunikation schließen. In dem Entwurf der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ist nun auch der E-Mail-Verkehr der Kontrolle von Strafverfolgern zu unterwerfen.

Wird der Entwurf für die "Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" vom Kabinett verabschiedet, sind Internet-Provider und Telekommunikationsun-ternehmen gefordert: Sie müssen Lauscheinrichtungen installieren und auf Abruf Verbindungsdaten und die Mail-Kommunikation an Strafverfolger übermitteln.

Die technischen Vorkehrungen sind von den Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung anzuschaffen. Anbieter, die nicht mehr als 2000 Endkunden betreuen, können die Kosten reduzieren: Sie haben die Möglichkeit, sich die Überwachungsanlage mit mehreren Verpflichteten zu teilen. Die Betreiber müssen die Überwachungsausrüstung vor Inbetriebnahme einer Anlage von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abnehmen lassen. Ansonsten drohen Geldbußen bis zu 20.000 Mark.

Betroffen von der TKÜV sind alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten. Sie sollen zur Aufzeichnung und Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet werden. Das gilt auch für Sprach- oder Datenübertragungen, Mobilfunknetze und ISDN-Leitungen.

Aufatmen dürfen Anbieter, deren Anlagen ausschließlich der Verteilung oder dem Abruf von Informationen dienen. Sie müssen über keine Abhörschnittstellen verfügen, da sich die Strafverfolger in Foren oder Chatrooms selbst einloggen können. Auch Netze mit Datenübertragungsraten von mehr als 2 Mbit/s sind beim neuen Entwurf ausgenommen. Nebenstellenanlagen, unternehmensinterne Telekommunikationsanlagen und Firmennetzwerke sollen grundsätzlich abhörbar sein. Deren Betreiber müssen aber nicht in Vorleistung treten. (bv)

www.bmwi.de

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