Lebensversicherung von A bis Z

26.07.2001

Ablaufleistung: Die Versicherungssumme und die erwirtschafteten Überschüsse, die am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden.

Ärztliche Untersuchung: Wird dann nötig, wenn bei einem Eintrittsalter bis zu 50 Jahren die Versicherungssumme 500.000 DM oder ab 51 Jahren den Betrag von 300.000 DM überschreitet.

Beitrag: Der Beitrag ergibt sich aus Eintrittsalter, Geschlecht, Versicherungssumme und Laufzeit des Vertrages. Wird die Prämie in Raten gezahlt, erhöht sich der Jahresbeitrag bei halbjährlicher Zahlung um zwei Prozent, bei vierteljährlicher um drei Prozent und bei monatlicher Zahlung um fünf Prozent.

Bezugsberechtigung: Damit bestimmt der Versicherungsnehmer, wer im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhält.

Dynamik: Das Recht, aber nicht die Pflicht, auf planmäßige Erhöhungen der Beiträge und damit der Versicherungssummen in der kapitalbildenden Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Maßstab für den Beitragszuschlag ist entweder der Anstieg des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein fest vereinbarter Prozentsatz.

Einlösungsbeitrag: Der erste Beitrag, der nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig ist. Erst wenn dieser gezahlt wurde, besteht Versicherungsschutz.

Kündigung: Der so genannte Rückkauf der Lebensversicherung kann in den ersten Jahren mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Bei einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert einschließlich der bis dahin angesammelten Überschussanteile.

Laufzeit: Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre, wenn die Steuervorteile erhalten bleiben sollen.

Rechnungszins: Das ist eine für alle Lebensversicherungen verbindliche Mindestverzinsung, die in jedem Fall während der gesamten Vertragslaufzeit erzielbar sein muss, um bei stabilen Beiträgen die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen. Die garantierte Mindestverzinsung beträgt heute 3,25 Prozent.

Überschussguthaben: Auf Grund der langen Laufzeiten von Lebensversicherungen werden die Beiträge sehr vorsichtig kalkuliert. Da aber die Renditen der Kapitalanlagen meist deutlich über dem Rechnungszins liegen, sich so genannte Sterblichkeitsgewinne ergeben, weil in den Sterbetafeln mehr Todesfälle vorgesehen waren, als tatsächlich eingetreten sind, und auch die Verwaltungskosten deutlich unter dem angesetzten Maß blieben, entstehen beträchtliche Überschussguthaben. Sie werden bei Ablauf zusätzlich zur Versicherungssumme ausgezahlt. Am stärksten steigt die Überschussbeteiligung in den letzten Vertragsjahren.

Zusatzversicherungen: Mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Lebenspolice können für den Fall der Berufsunfähigkeit Beitragsfreiheit und eine Rente mitversichert werden.

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