Finanzieller Engpass

Lebensversicherung vor Pfändung schützen

13.06.2008
Wenn man in finanzielle Probleme gerät, droht auch die Pfändung der Lebensversicherung. Die richtige Vertragsgestaltung beugt vor.

Wenn man in finanzielle Probleme gerät und seine Schulden nicht mehr zahlen kann, droht die Pfändung des Restvermögens durch die Gläubiger. Dabei kann man seine Kapitallebensversicherung verlieren, mit der man eigentlich privat fürs Alter vorsorgen wollte. Mit der richtigen Vertragsgestaltung lässt sich aber vorbeugen.

Gläubiger können eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung mit Wahlrecht zwischen Kapital- und Rentenzahlung immer dann pfänden, wenn die Police nicht eindeutig der persönlichen Altersvorsorge des Schuldners zuzuordnen ist.

Das "Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge" gibt klare Regeln vor, wann eine Versicherung der Altersvorsorge dient und vor Pfändung geschützt ist: Die Versicherungsleistung muss als regelmäßige Rente fließen, die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gewährt werden. Darüber hinausgehend darf der Sparer darf nicht über das angesammelte Vermögen verfügen. In der Police darf keine einmalige Kapitalzahlung an den Versicherten vereinbart sein. Im Todesfall dürfen nur die Hinterbliebenen im Vertrag begünstigt werden.

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