Leserbrief

09.05.1997
Artikel: "PC-Patentlizenzierung von IBM legt die Assemblierer lahm" in ComputerPartner 12/97, S.1.Mit Interesse las ich Ihren obengenannten Artikel. Leider beinhaltet er meines Erachtens noch zu wenig Information! Die IBM-Patente, die Sie in dem Artikel nannten, bezogen sich zum Beispiel auf Funktionen, die im BIOS des Rechners verankert sind (Erkennen des Diskettentyps, Check der Tastaturschnittstelle) sowie zum Teil auch im Betriebssystem (Scrollen durch Textzeilen nach dem Starten eines PC).

Artikel: "PC-Patentlizenzierung von IBM legt die Assemblierer lahm" in ComputerPartner 12/97, S.1.Mit Interesse las ich Ihren obengenannten Artikel. Leider beinhaltet er meines Erachtens noch zu wenig Information! Die IBM-Patente, die Sie in dem Artikel nannten, bezogen sich zum Beispiel auf Funktionen, die im BIOS des Rechners verankert sind (Erkennen des Diskettentyps, Check der Tastaturschnittstelle) sowie zum Teil auch im Betriebssystem (Scrollen durch Textzeilen nach dem Starten eines PC).

Folgende Fragen werfen sich mir nach der Lektüre dieses Artikels auf:

Lizenzgebühren für ein Patent sind doch dann zu entrichten, wenn man als direkter Hersteller die im Patent beschriebene Technik implementiert. Inwieweit haben die Hersteller von BIOS (AMI, Award etc.) Mainboard (Asus, TMC, Gigabyte etc.), Chipsätzen (Intel, Opti, VIA etc.) und Betriebssysteme (DOS, Windows) bereits die notwendigen Lizenzgebühren an IBM entrichtet?

Soweit die genannten Hardware/ Software-Hersteller bereits Lizenzgebühren für extra diese Funktion an IBM entrichten, wo wäre dann die Grundlage von seiten IBM, diese Gebühren ein zweites Mal zu erheben?

Muß ich als Software-Programmierer für ein von mir erstelltes Programm ebenfalls diese Lizenz (Scollen durch Textzeilen) entrichten?

Ist dies gegebenenfalls nicht eher vergleichbar mit den Gebühren, welche die Hersteller von Tonbändern und Audio-Cassetten an die Musikverlage entrichten (und die im Preis der Cassetten und Tonbänder

bereits enthalten sind)? Wenn ich jemandem ein Tapedeck verkaufe, in dem eine Audio-Cassette steckt, die ich hineingetan habe, muß ich dann ebenfalls nochmals die gleiche Gebühr an die Musikverlage entrichten?

Meines Erachtens dürften die Hersteller der Hardware und BIOS-Software, die durch ihre Produkte direkt in die Patente von IBM eingreifen, erste Adresse für eine Lizenzgebühr sein. Jeder Assemblierer erwirbt doch seit jeher diese fertigen Produkte in gutem Glauben, daß die Patentlizenzen vom Hersteller bereits entrichtet sind und fügt sie nur zu einem Gerät zusammen. Insofern: An wen muß ich Lizenzgebühren entrichten, wenn ich ein KFZ aus verschiedenen Teilen anderer KFZ zusammenbaue?

Ihr Artikel wirft insofern eher noch Fragen auf, statt diese zu beantworten und bedarf meines Erachtens weiterer Recherche. Ich wäre erfreut, wenn Sie dieses Thema weiterhin aufgreifen und verfolgen, um hier eine eindeutige Information über die Rechtslage zu bieten.

Möglicherweise liegt da auch noch "ein Hund begraben", denn warum macht sich IBM sonst diese Mühe mit der aufwendigen Einzelstrategie?

Robert Pieroth, PC-Systeme und EDV-Dienste in Mühlheim am Main

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