Leserbrief

24.06.1999

Zum Beitrag "Nach wie vor Unsicherheit über die Rechtslage im Web" in ComputerPartner 22/99, Seite 28, erreichte uns folgende Zuschrift:Auch ich habe nun mehrfach in der Presse von dem Fall "3dxxxxx" (die xx nur zur Vorsicht wegen Markenrechtsverletzung) gehört. Jetzt habe ich zum ersten Male verstanden, warum Justitia eine Augenbinde trägt, nämlich nicht wegen der angeblichen Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, sondern aus Scham über das Schindluder, das unter Ihrem Namen getrieben wird.

Ich lasse morgen sofort die Bezeichnung "Forscher", "Fenster", "Türgriff" (...) als Warenzeichen schützen. Wie, das geht nicht? Weil es Wörter der deutschen Umgangssprache sind und diese nicht als Warenzeichen schützbar sind?

Wenn dem so ist, wie kann dann eine Firma ein englisches Wort, nämlich das Pendant zum deutschen Wort Forscher (Entdecker), also Explorer, als Markenzeichen schützen lassen? (...) Daß sich deutsche Gerichte dafür hergeben, solchem Schindluder auch noch mit rechtskräftigen Urteilen den Rücken zu stärken, erschreckt mich zutiefst. (...)

Noch schlimmer finde ich, daß der ahnungslose Händler, welcher ja nur ein vom Hersteller benanntes Produkt bewirbt, dafür mit einer Abmahnung bedacht werden kann. Hier setzt mein Rechtsverständnis ganz aus. Wie soll der Händler denn das Produkt des Herstellers XYZ benennen, wenn er nicht dessen Produktnamen verwenden darf? Wenn schon eine "Namensverletzung" begangen wurde, dann doch vom Hersteller bei der Namensfindung und nicht vom Händler...! (...)

Der Hersteller ist gefordert, in jedem Land, in dem er sein Produkt XXX verkaufen möchte, sich mit den national gültigen Markennamen zu versorgen (...)

Das Schlimmste aber, die so gesprochenen Urteile werden auch noch in "meinem", "Ihrem" und "unser aller" Namen gesprochen, nämlich im Namen des Volkes (...) Nichts dagegen hätte ich, wenn man im Namen des Gesetzes oder im Namen des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland oder ähnlichem sprechen würde.

In meinem Namen jedenfalls würde der Händler, falls er sich gegen die Abmahnung zur Wehr gesetzt hätte, freigesprochen werden. (...)

Mein Rechtsrat, dürfte ich einen geben - darf ja nur ein Rechtsanwalt -, würde lauten: "Leute stellt jegliche Werbung ein, verkauft keine Markenprodukte oder überklebt sie zumindest mit einem schwarzen Balken, der nächste "Interessent" oder "Kunde" könnte ein Rechtsanwalt auf der Suche nach einer Einkommensverbesserung sein! Arme Justitia!

Peter Buendgens, Systems 2000 in Niederzier

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