LESERBRIEFE

10.04.1996
Artikel "Microsofts Vertriebsbeschränkungen sind Rechtsanwalt ein Dorn im Auge" in ComputerPartner 9/96, S. 13f.Der Jurist Andreas Witte ist der Auffassung, daß die Vertriebsbeschränkung für Software rechtswidrig ist. Er läßt aber außer acht, daß die Nutzung der Software entsprechend den Lizenzbestimmungen der Hersteller zu erfolgen hat. Darin ist u.a. festgelegt, daß Schulsoftware nur von dem dazu berechtigten Personenkreis benutzt werden darf. Bei OEM-Versionen ist z.B. festgelegt, daß es dafür keinen Support vom Hersteller gibt.

Artikel "Microsofts Vertriebsbeschränkungen sind Rechtsanwalt ein Dorn im Auge" in ComputerPartner 9/96, S. 13f.Der Jurist Andreas Witte ist der Auffassung, daß die Vertriebsbeschränkung für Software rechtswidrig ist. Er läßt aber außer acht, daß die Nutzung der Software entsprechend den Lizenzbestimmungen der Hersteller zu erfolgen hat. Darin ist u.a. festgelegt, daß Schulsoftware nur von dem dazu berechtigten Personenkreis benutzt werden darf. Bei OEM-Versionen ist z.B. festgelegt, daß es dafür keinen Support vom Hersteller gibt.

Ich glaube nicht das Gute im Menschen, sprich an Händler, die ihren Kunden Vorteile beim Softwarekauf einräumen möchten. Ich sehe es eher so, daß sie sich einen Preisvorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen wollen. So ist es in anderen Branchen durchaus üblich, einem bestimmten Personenkreis (Schüler/innen, Student/innen) einen Preisvorteil einzuräumen. So ist es m. E. noch nicht geklärt, ob die Lizenzbestimmungen für den berechtigten Benutzerkreis rechtsgültig sind, unabhängig davon, ob die Vertriebseinschränkungen zu Unrecht bestehen.

Wenn es nach der Rechtsauffassung von Herrn Witte geht, dürfte ich auch bedenkenlos mit einer Schülerkarte die Dienste der Bundesbahn AG in Anspruch nehmen? Die Schülerkarte dürfte mir zwar verkauft werden, und wenn ich sie auch nutze, wäre das legal? Ich denke, ich würde Ärger bekommen, wenn ich unter Vorlage eines Schülerausweises etliche Kinokarten kaufe und unter Normalpreis an "Nichtberechtigte" weiterverkaufe.

Wenn die Gerichte zu dem Schluß kommen, daß die Vertriebsbeschränkungen zu Unrecht bestehen, kann es für die Softwarehersteller nur einen Weg geben: Abschaffen aller Sonderversionen und Mischkalkulation für alle. Damit wird den Schülern, Studenten, Updatern usw. meiner Meinung nach ein Bärendienst erwiesen, nur um einigen Händlern Marktvorteile zu verschaffen. Sollte sich dennoch herausstellen, daß die Benutzung rechtswidrig ist, ist der Käufer der Dumme, weil er mit einer Klage der Softwarefirmen zu rechnen hat.

Dieter Böttcher, EDV Beraung, Kiel, via Compuserve 100013,2441.

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