Lexmark sorgt sich um sein Zubehörgeschäft

13.02.2003
Druckerhersteller Lexmark hat in den USA Klage gegen den Refill-Anbieter Static Control Components eingereicht. Wie in dem Fall Canon gegen Pelikan geht es auch diesmal um angebliche Copyright-Verletzungen. So kann ein Chip von Lexmark, mit dem der Hersteller die Wiederbefüllung von Tonerkartuschen verhindert, jetzt durch einen von Static ersetzt und der Schutz damit umgangen werden. Static liefert die Chips zusammen mit dem Tonerpulver und der Entwicklereinheit an die Kunden aus. Lexmark will das gerichtlich verbieten lassen und beruft sich auf den „Digital Millennium Copyright Act" (DMCA), in dem das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen verboten wird. Nach erster Einschätzung von Rechtsexperten hat die Klage gute Chancen. Die Beklagten haben inzwischen eine Stellungnahme abgegeben: Wenn das Lexmark-Argument zutreffe, könnten ja auch Autofirmen ihre Scheibenwischer-Blätter mit Chips versehen und dann darauf bestehen, es dürften nur Original-Ersatzteile an dem Auto installiert werden. Die größte Gefahr für das gewinnträchtiges Zubehörgeschäft kommt allerdings aus einer anderen Ecke: EU-Wettbewerbskomissar Mario Monti hat die Druckerhersteller im Verdacht, für ihre Tintenpatronen überhöhte Preise zu verlangen und sogar verbotene Preisabsprachen zu treffen. Die Ergebnisse der „detaillierten Untersuchung" stehen noch aus. (mf)

Druckerhersteller Lexmark hat in den USA Klage gegen den Refill-Anbieter Static Control Components eingereicht. Wie in dem Fall Canon gegen Pelikan geht es auch diesmal um angebliche Copyright-Verletzungen. So kann ein Chip von Lexmark, mit dem der Hersteller die Wiederbefüllung von Tonerkartuschen verhindert, jetzt durch einen von Static ersetzt und der Schutz damit umgangen werden. Static liefert die Chips zusammen mit dem Tonerpulver und der Entwicklereinheit an die Kunden aus. Lexmark will das gerichtlich verbieten lassen und beruft sich auf den „Digital Millennium Copyright Act" (DMCA), in dem das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen verboten wird. Nach erster Einschätzung von Rechtsexperten hat die Klage gute Chancen. Die Beklagten haben inzwischen eine Stellungnahme abgegeben: Wenn das Lexmark-Argument zutreffe, könnten ja auch Autofirmen ihre Scheibenwischer-Blätter mit Chips versehen und dann darauf bestehen, es dürften nur Original-Ersatzteile an dem Auto installiert werden. Die größte Gefahr für das gewinnträchtiges Zubehörgeschäft kommt allerdings aus einer anderen Ecke: EU-Wettbewerbskomissar Mario Monti hat die Druckerhersteller im Verdacht, für ihre Tintenpatronen überhöhte Preise zu verlangen und sogar verbotene Preisabsprachen zu treffen. Die Ergebnisse der „detaillierten Untersuchung" stehen noch aus. (mf)

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