LG Düsseldorf: Popup-Fenster sind sittenwidrig und deshalb unzulässig

17.04.2003

Popup-Fenster, die sich beim Verlassen einer Internetseite automatisch öffnen, sind sittenwidrig und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (AZ.: 2a O 186/02). Diese Werbung sei zu vergleichen mit unerwünschten Werbe-E-Mails, weil der Besucher gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen gezwungen wird, Angebote zur Kenntnis zu nehmen. (bw)

Zur Startseite