Lieber nicht nach dem Handy suchen

23.08.2001

Beugt sich ein Kraftfahrer während der Fahrt nach rechts, um im Fußraum der Beifahrerseite nach einem heruntergefallenen Handy zu tasten, so stellt dies ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Die Kaskoversicherung muss daher ihrem Versicherungsnehmer keinen Schadenersatz zahlen, wenn dieser bei seiner Handysuche mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 7 U 214/99). (jlp)

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