Ligaverband und DFL klagen gegen Vorgehen ... (zwei)

02.04.2009
Im Juli 2008 hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass es das geplante Vermarktungsmodell für unzulässig halte. Insbesondere hatte das Kartellamt beanstandet, dass eines der beiden zur Ausschreibung vorgesehenen Alternativszenarien eine Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV über Samstagsspiele erst ab 22.00 Uhr ("Szenario II") vorgesehen hätte. Außerdem wurde eine Untersagung angekündigt, so die DFL, wenn die DFL an ihren Plänen festhalten sollte.

Im Juli 2008 hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass es das geplante Vermarktungsmodell für unzulässig halte. Insbesondere hatte das Kartellamt beanstandet, dass eines der beiden zur Ausschreibung vorgesehenen Alternativszenarien eine Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV über Samstagsspiele erst ab 22.00 Uhr ("Szenario II") vorgesehen hätte. Außerdem wurde eine Untersagung angekündigt, so die DFL, wenn die DFL an ihren Plänen festhalten sollte.

Später habe das Bundeskartellamt die angekündigte Untersagung jedoch nicht erlassen, sondern mitgeteilt, es könne das von ihm beanstandete Vermarktungsmodell erst dann förmlich untersagen, wenn das Szenario II tatsächlich vergeben worden sei, heißt es in der DFL-Mitteilung weiter.

Damit habe das Bundeskartellamt dem Ligaverband und der DFL von vornherein die Möglichkeit genommen, Szenario II mit Aussicht auf Erfolg auszuschreiben. Jeder Bieter hätte nämlich, so die DFL, von vorneherein gewusst, dass er mit seinem Angebot keinen Erfolg haben, sondern nur eine "Untersagungsentscheidung provozieren" werde.

Aufgrund dieses Vorgehens des Bundeskartellamtes wären Ligaverband und DFL dauerhaft gezwungen, auf die Ausschreibung eines Vermarktungsszenarios zu verzichten, das eine Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV später als 20.00 Uhr vorsieht. Gleichzeitig hätten sie nicht einmal die Möglichkeit, die Einschätzung des Bundeskartellamtes gerichtlich überprüfen zu lassen, argumentiert die DFL.

"Ligaverband und DFL sind somit rechtlos gestellt. Denn das Bundeskartellamt hat faktisch das von ihm gewünschte Verhalten durchgesetzt, mangels Verfügung aber keine Grundlage zur rechtlichen Überprüfung geschaffen", sagte Rauball laut Mitteilung. "Das ist nicht vereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip des effektiven Rechtsschutzes. Wir wollen und brauchen für die Zukunft Planungs- und Rechtssicherheit", fügte Rauball hinzu.

Wir wissen, dass wir juristisch Neuland betreten, weil wir ohne förmliche Entscheidung den Rechtsweg beschreiten müssen. "Hierzu gibt es aber keine Alternative", ergänzte der Liga-Präsident. Inhaltlich gehe es darum, die Zulässigkeit der Zentralvermarktung sowie die vom Bundeskartellamt vorgeschriebene 20-Uhr-Schwelle für die Free-TV-Berichterstattung am Samstag als kartellrechtlich relevantes Kriterium der Verbraucherbeteiligung zu überprüfen.

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