Finanzämter intensivieren Prüfungen

Limiteds - Der Schein trügt

02.04.2008
Die scheinbar einfache Handhabung hat die Limited in Mode gebracht. Doch gibt es auch die Kehrseite der Medaille, die letztendlich mit dem Besuch des Steuerfahnders enden kann.

Seit einiger Zeit ist die britische Limited auch in Deutschland sehr beliebt, besonders bei Gründern. Die scheinbar einfache Handhabung hat sie in Mode gebracht. Doch gibt es auch die Kehrseite der Medaille, die letztendlich mit dem Besuch des Steuerfahnders enden kann.

Oft wird mit der schnellen Eintragung ins englische Handelsregister geworben. Bereits nach einer Woche soll die Limited mit solchen "All-You-Need-Paketen" ins Companies House, dem britischen Handelsregister, eingetragen. Doch auch mit einer GmbH ist man bereits nach wenigen Tagen als Geschäftsführer voll handlungsfähig. Denn es gibt Firmen wie die Companies for sale (www.companies-for-sale.de), die Vorratsgesellschaften vorhält, bereits vollständig gegründete GmbHs und AGs.

Erst kürzlich meldete die Financial Times Deutschland von einem mittelständischen Bauunternehmer, der mit einer Limited das Finanzamt austricksen wollte. Doch hatte sich der Unternehmer nicht mit dem britischen Rechtssystem auseinandergesetzt. Ergebnis: Steuernachzahlungen von 52.000 Euro - Ratenzahlung nicht möglich. Den Finanzämtern sind die Tricksereien von Unternehmern mit Limiteds mittlerweile bekannt. Deswegen schauen die Steuerfahnder bei den englischen Rechtsformen gerne mal genauer hin.

Die wenigsten Limited-Gründer wollen den Fiskus austricksen. Dennoch begehen sie mit der Gründung einer Limited häufig Fehler. Die meisten gehen davon aus, dass sie sich nicht mehr um die Limited kümmern müssen. Doch weit gefehlt. Wer die englischen Melde- und Publizitätspflichten nicht beachtet, kann die Löschung der Limited riskieren. Ist die Limited gelöscht, dann werden die Einkünfte dem Anteilseigner zugerechnet und nicht mehr der Gesellschaft selbst. Den deutschen Steuerfahndern wird es bei ihrer Recherche nach Steuersündern leicht gemacht, denn das System in England ist sehr transparent. Vom Companies House werden Unternehmen, die zur Löschung anstehen, zeitnah auf den Internetseiten veröffentlicht.

In den nächsten Monaten wollen die deutschen Finanzämter ihre Prüfungen intensivieren. Kleinste Regelverstöße können schon zu unliebsamen Folgen führen. Die Financial Times Deutschland zitiert eine Steuerfahnderin aus Frankfurt wie folgt: "Für viele wird das noch ein böses Erwachen geben." Quelle: www.emissionsmarktplatz.de (mf)

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