Links nur mit Zustimmung erlaubt

22.02.2001

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg sind unautorisierte Verweise auf eine Konkur-renz-Site nicht rechtens. Ein international tätiges Unternehmen hatte auf seiner Homepage einen Link auf die Site des deutschen Wettbewerbers gelegt. Das lokal etablierte Unternehmen klagte gegen die ohne ihre Zustimmung durchgeführte Verbindung. In der Begründung hieß es, es könnte der Eindruck entstehen, das beklagte Unternehmen könne über die Produkte des Klägers verfügen. Die Anwälte der Gegenpartei argumen-tierten, auch ein Autor könne Zitate auf sein Werk nicht verbieten. Das Gericht sah es anders und erklärte die Vorgehensweise für wettbewerbswidrig. (mf)

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