Unternehmen werden ab 2009 entlastet

Lohnsteueranmeldungen - erhöhte Betragsgrenzen

12.02.2009
Für 2009 wurden die Schwellenwerte, bis zu denen nur jährliche bzw. vierteljährliche Lohnsteueranmeldungen abgegeben werden müssen, deutlich angehoben.

Folgendes müssen Sie beachten:

Die neuen Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für die Lohnsteueranmeldungszeiträume 2009 wurden wie folgt angehoben:

- für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und

- für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro.

Bis zu einer Jahreslohnsteuer von 1.000 Euro sind damit nur noch jährliche, bis 4.000 Euro nur noch vierteljährliche Anmeldungen abzugeben.

Die Anhebung der Grenze für die jährliche Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen entlastet insbesondere Arbeitgeber einer geringfügig beschäftigten Arbeitskraft, die vom monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 400 Euro die Lohnsteuer mit dem Pauschsteuersatz von 20 Prozent erheben.

Quelle: www.haufe.de/personal

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