"Machenschaften" unterstellt: Kündigung

04.04.2003
Unterstellt ein Arbeitnehmer seiner Firma "Machenschaften", ist eine fristlose Kündigung geboten. Mit dem Begriff Machenschaften ist etwas äußerst Negatives verbunden. Es wird der Verdacht rechtswidriger Handlungen ausgesprochen. Dies muss sich ein Arbeitgeber nicht bieten lassen, insbesondere dann nicht, wenn der verwendete Begriff "Machenschaften" nicht inhaltlich gefüllt wird (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 Ca 690/01)(jlp)

Unterstellt ein Arbeitnehmer seiner Firma "Machenschaften", ist eine fristlose Kündigung geboten. Mit dem Begriff Machenschaften ist etwas äußerst Negatives verbunden. Es wird der Verdacht rechtswidriger Handlungen ausgesprochen. Dies muss sich ein Arbeitgeber nicht bieten lassen, insbesondere dann nicht, wenn der verwendete Begriff "Machenschaften" nicht inhaltlich gefüllt wird (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 Ca 690/01)(jlp)

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